Das Betreuungsrecht, seine Risiken und seine Möglichkeiten

Das Betreuungsrecht ist ein unbekanntes und äußerst komplexes Rechtsgebiet, das allein schon aufgrund seiner weitreichenden Auswirkungen auf Ihre freiheitliche Lebensgestaltung Beratung durch einen speziell qualifizierten Rechtsanwalt erfordert.

Das Risiko handlungsunfähig zu werden

Betreuungsrecht

Jeden kann es treffen. Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit können auch Sie in die schwierige Situation geraten, Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Weder Ihr Ehegatte noch Ihre Kinder sind in diesem Fall für Sie vertretungsberechtigt. Daher ordnet in diesem Fall das Betreuungsgericht eine Betreuung für Sie an und setzt einen Betreuer ein, wenn Sie nicht mit Hilfe einer bereits im Vorfeld erstellten Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens als Ihren Bevollmächtigten eingesetzt haben, der nach Ihren Weisungen handelt.

Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie vermeiden, auf einen vom Betreuungsgericht eingesetzten Betreuer angewiesen zu sein und können so selbst bestimmen, wie Ihr Bevollmächtigter für Sie handeln soll und welche Rechte und Pflichten er haben soll. Die Tätigkeit als Bevollmächtigter oder Kontrollbevollmächtigter kann natürlich auf Ihren Wunsch hin auch ein von Ihnen eingesetzter spezialisierter Rechtsanwalt übernehmen.

Sorgen Sie daher frühzeitig vor, damit später alles Notwendige auch nach Ihren Wünschen erfolgt.

Anwaltliche Hilfe im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren

Die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes ist aber nicht nur zur Vermeidung oder Beendigung einer unerwünschten Betreuung erforderlich, sondern kann auch bei einer erwünschten Einrichtung einer Betreuung effektiv, beschleunigend und daher ebenso erforderlich sein.

Im Betreuungsrecht gibt es noch viele weitere der Allgemeinheit relativ unbekannte Angelegenheiten, bei denen Sie auf die Beratung eines Spezialisten nicht verzichten sollten. Geht es beispielsweise um eine Unterbringung, eine Zwangsbehandlung, oder genehmigungspflichtige Vermögensverfügungen gegen Ihren Willen, können Sie Ihren Bedarf an kompetenter Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bereits daran erkennen, ob Sie wirklich die Ihnen zustehenden Rechte in diesen Angelegenheiten und den entsprechenden gerichtlichen Verfahren ausreichend kennen.

Die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe im Betreuungsrecht zeigt sich bereits darin, dass nur im Betreuungsrecht der Betroffene auch bei festgestellter Geschäftsunfähigkeit einen Rechtsanwalt wirksam mandatieren kann.

Die Patientenverfügung

Ihren selbstbestimmten Willen gegenüber Ärzten können Sie mit Hilfe einer Patientenverfügung festlegen.

Hierin legen Sie fest, in welchen bestimmten Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen kund zu tun, Sie welche medizinischen Behandlungen wünschen oder eben gerade welche Sie nicht wünschen.

Rechtsanwalt Ralf Scharpf

  • berät Sie im Betreuungs- und Unterbringungsrecht sowie zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen;
  • plant und gestaltet für Sie Ihre Vorsorgeregelung mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung;
  • vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren sowie bei der Durchsetzung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen;
  • und übernimmt für Sie die Tätigkeit als Bevollmächtigter oder Kontrollbevollmächtigter.