Erbrecht

Das Erbrecht ist das wohl komplizierteste Rechtsgebiet überhaupt und ohne kompetente anwaltliche Hilfe eigentlich nicht zu bewältigen.

Qualifizierte Beratung verhindert Probleme

Erbrecht

Eine fachgerechte Beratung ist für das umfassende und weite Thema Erbrecht wichtig. Dies gilt sowohl vor dem Erbfall für den Erblasser als auch nach dem Erbfall für Erben oder Pflichtteilsberechtigte. Dadurch können Erbstreitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden. Ein klarer Nachlass, der den gesetzlichen Regeln entspricht, verhindert eine spätere streitige Erbauseinandersetzung vor Gericht.

Auch die Beantragung eines Erbscheins kann langwierig und kompliziert sein, nicht zuletzt deswegen, da kaum ein Erbe sich mit dem Formalitäten auskennt. Noch weniger kennen sich Laien mit der Abwicklung eines Nachlasses aus, der nicht nur aus Bargeld bestehen muss.

Gerade bei Immobilien oder anderen Nachlassgegenständen ergeben sich für Laien im Erbrecht sehr oft Probleme vielfältiger Art.

Erbrecht - ein kompliziertes Rechtsgebiet erfordert einen Spezialisten

Eine Beratung ist vor dem Erbfall mindestens ebenso wichtig wie danach. Kaum jemand kennt sich schließlich mit dem Pflichtteilsrecht oder den gesetzlichen Bestimmungen zur Erbengemeinschaft aus. Daher ist es wichtig, einen Spezialisten zu jeder Art von Erbstreitigkeit hinzuzuziehen.

Sowohl Testamentsvollstreckungen als auch andere Nachlassabwicklungen sollten von einem Spezialisten durchgeführt werden. Im Erbrecht können Erbauseinandersetzungen leicht zu einer Verstimmung innerhalb der Familie führen. Das muss nicht sein, denn mit einem Spezialisten, der bereits bei der Abfassung des Testaments oder eines Erbvertrags hilfreich zur Seite steht, muss es nicht so weit kommen. 

Rechtsanwalt Ralf Scharpf

  • berät Sie vor und nach dem Erbfall in allen Bereichen des Erbrechts;
  • plant und gestaltet für Sie Ihre Nachfolgeregelung mittels Testament, Erb- und Schenkungsverträgen;
  • vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich im Pflichtteilsrecht, im Nachlass- und Erbscheinverfahren, in der Erbauseinandersetzung im Rahmen einer Miterbengemeinschaft sowie in allen sonstigen Erbstreitigkeiten;
  • und übernimmt für Sie Testamentsvollstreckungen und andere Nachlassabwicklungen.